Eingerichtet am 20.12.2000 Zuletzt geändert am 22.01.2001
Volkmar Kobelt | HEIM "Politik" |
In dem Sinn, den es allenfalls haben könnte, wird es bei uns nicht verwendet.
Man stellt sich unter "Bruttolohn" ja zunächst den Geldbetrag vor, den ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für eine Zeit der Arbeit ausbezahlt bekommt und wovon er Einkommensteuer und Beiträge zur sog. Sozialversicherung zu zahlen hat. Übrig bleibt der Nettolohn. Nun gibt es aber bekanntlich, wohl mit der Begründung, daß der Arbeitgeber es sich eher leisten kann, einen sog. Arbeitgeber-Beitrag zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers. Beide Beiträge werden dann in der Regel wie auch die Steuer auch noch vom Arbeitgeber unter verschiedenem Namen einbehalten und an eine amtliche oder soziale Kasse überwiesen.
Also: Der Staat zweigt vom Strom des Geldes (zum Beispiel) vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer einen Teil in der Größenordnung von 50 Prozent ab. Ob dabei vor der Überweisung vom Konto des Arbeitgebers oder nach der Überweisung vom Konto des Arbeitnehmers abgezweigt wird, läuft bei gleichen oder umrechenbaren festen Prozentsätzen auf dasselbe hinaus: Bei vernünftiger Bewertung von beiden Seiten werden sich gleiche wirtschaftliche Verhältnisse herausbilden. (Das gilt sicher auch, wenn die Beträge gleich vom Arbeitgeber einbehalten und überwiesen werden.)
Der Bruttolohn jedenfalls ist also eine ziemlich willkürliche Marke zwischen dem, was der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer aufwendet, und dem, was letzterer herausbekommt.
Diese Überlegung setzt allerdings verläßlich gleichbleibende Rahmenbedingungen voraus, die insbesondere vom Gesetzgeber bestimmt sind. Wenn durch Gesetz aber unerwartet z.B. "Arbeitgeber-Beiträge" erhöht werden, nimmt man in Kauf, daß mehr Unternehmen schnell zahlungsunfähig werden. Systematischer, durchschaubarer und mit weniger dauerhaftem Verwaltungsaufwand verbunden wäre es dabei, die Arbeitnehmer ihre Versicherungsbeiträge selbst zahlen zu lassen und bei einer Erhöhung die Arbeitgeber zu zwingen, eine gleiche Erhöhung der Löhne vorzunehmen. Das würde dann allerdings vielleicht auch die Gesetzgeber-Logik deutlicher machen.
Nun mag der Aufwand der geltenden Regelung im Einzelfall nicht so groß sein. Aber insgesamt und in der Summe mit ähnlichen Verfahren ist er so, daß sich vielleicht doch eine Befassung des Gesetzgebers damit lohnte, besonders auch im Hinblick auf den fragwürdigen Zweck solcher Regelungen.
Einer Gewerkschaft, die für ihre Mitglieder aus einer Branche oder einem Bezirk zusätzlich etwas erstreitet in Form eines "Arbeitgeberbeitrags" zu einer die Mitglieder fördernden Kasse, kann man das schwerlich zum Vorwurf machen. Aber der Gesetzgeber sollte die Interessen Aller und des Ganzen im Auge behalten.
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